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#11
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Danke Lidia. Und noch eine Frage. Wenn eine FRau verheiratet ist, hat kinder unter 16 J. und lebt getrennt von Ehegaten - hat Sie dann Anspruch *auf Mehrbedarf fur alleinerzihende von Hartz 4 ( hohe z.Z. 129 Euro) weil an vielen die ARGE nicht drauf ansprechen wird es einfach nicht bezahlt.
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