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#11
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Нет параграф никакой нестоит.Стоит Только:bekantlich muss fur Mieter, welche Wochngeld, Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld- hilfe erhalten kein Fremdbelegungzuschlag gezahlt werden.Ihr etsprechender Bescheid endete am 30.06.2004.
Ein weiterer Bescheid wurde von ihnen nicht vorgelegt und de erhebung dises Zuschlages von uns ubersehen. Nachdem die Bundesanstalt fur Immobilienaufgaben den Fremdbelegungzuschlag in Hohe von 82,24 monatlich von uns fordert, mussen wir diesen Betrag fur die zeit vom 1.07.2004 bis heute von ihnen Nachfordern. Der fehler lag jedoch auch bei uns, aus dem grunde stellen wir ihnen lediglich den Fremdbelegungzuschlag ab dem das Jahr 2008 in Rechnung. Den Betrag von 1398,08 werden wir in sechs Raten (juni bis November 09) von ihrem Girokonto abbuchen,wenn Sie nicht bis zum 20.05.09 entsprechende Bescheide bei uns vorlegen. wot takie dela |