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#11
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Au?erdem gibt es Personengruppen,
die in dieser Frage begunstigt sind, wie Asylberechtigte oder anerkannte Fluchtlinge, die den blauen Reiseausweis fur Fluchtlinge besitzen. Die Eigenschaft als Kontingentfluchtling alleine, ohne im Besitz des Reiseausweises zu sein, begrundet jedoch keine Ausnahme mehr. (fr) |