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Wenn Sie keine Ahnung haben, dann schreiben Sie lieber gar nichts.
Klage und Zwangsversteigerung sind 2 unterschiedliche Sachen, die miteinander nichts zu tun haben. Zwangsversteigerung wird eingeleitet, wenn jemand einen Antrag auf Teilung oder Zwangsvollstreckung gestellt hat, bei einer Klage muss man klagen! |