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#11
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Frage Haushaltsnahe Dienstleistungen (Handwerker)
Im Gesetz § 35 a EStG sind die Voraussetzungen so verankert: - Die Leistung muss eine Lohn/Arbeitsleistungdurch einen Unternehmer ausgefurht worden sein - Es muss sich um Instandhaltungen, haushaltsnahe Dienstleistungen oder Pflegeleistungen handeln - Die Arbeit muss im eigenen Haushalt ausgefuhrt worden sein. - Es muss eine ordnungsgema?e Rechnung vorliegen - Die Rechnung muss unbar bezahlt worden sein . Wenn eine dieser Voraussetzungen nicht erfullt ist, dann kann die Handwerkerrechnung nicht berucksichtigt werden. . . . ***.holzkamp-neudorf.de |