Danach sind folgende Unterlagen fur die Dauer von 10 Jahren geordnet aufzubewahren:
Bucher und Aufzeichnungen, Inventare, Jahresabschlusse,
Lageberichte, Eroffnungsbilanzen sowie die zu ihrem Verstandnis
erforderlichen Arbeitsanweisungen und sonstigen Organisationsunterlagen
ebenso die Buchungsbelege.
6 Jahre sind nach den steuerrechtlichen Vorschriften folgende Unterlagen aufzubewahren:
die empfangenen Handels- und Geschaftsbriefe
Wiedergaben der abgesandten Handels- oder Geschaftsbriefe (Kopien)
sonstige Unterlagen, soweit sie fur die Besteuerung von Bedeutung
sind, so z. B. Registrierkassenstreifen, Kassenzettel und Bons sowie
Lohnberechnungsunterlagen.
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