Au?erdem gibt es Personengruppen,
die in dieser Frage begunstigt sind, wie Asylberechtigte oder anerkannte
Fluchtlinge, die den blauen Reiseausweis fur Fluchtlinge besitzen. Die
Eigenschaft als Kontingentfluchtling alleine, ohne im Besitz des Reiseausweises
zu sein, begrundet jedoch keine Ausnahme mehr. (fr)
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