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gainst
28.02.2009, 23:05
Vollmacht

Kann ein Ehepartner aus wichtigem Grund zur Eheanmeldung nicht erscheinen, so kann er jemanden bevollmachtigen.

Standesamt

Heiratsurkunden

Heiratsukunden aus fruheren Ehen sind mit den rechtskraftigen Scheidungsurteilen vorzulegen, sofern die Eheschlie?enden bereits verheiratet waren.

Unterlage mu?te dem Partner vorliegen.

Scheidungsurkunde

Heiratsukunden aus fruheren Ehen sind mit den rechtskraftigen Scheidungsurteilen vorzulegen, sofern die Eheschlie?enden bereits verheiratet waren.

Unterlage mu?te dem Partner vorliegen.

gainst
28.02.2009, 23:07
Abstammungsurkunde

Notwendig, wenn die Eheschlie?ung der Eltern vor dem 1.1.58 erfolgte

Bei nichtehelich geborenen oder adoptierten Ehepartern ebenfalls notwendig

Standesamt des Geburtsortes des Partners

Diplom-, Promotionsurkunde

Der akademische Grad kann auf Wunsch und bei nachweis mit in die Heiratsurkunde aufgenommen werden.

Unterlage mu?te dem Partner vorliegen.

Nachweis der Staatsangehorigkeit

Speziell bei Auslandern

gainst
28.02.2009, 23:09
Personalausweis- oder Reisepass

Personliches Legitimationspapier

Unterlage mu?te dem Partner vorliegen.

Aufenthaltsbescheinigung
(Familienstands- und Wohnsitzbescheinigung)

Auskunft uber den Familienstand,
sollte nicht alter als vier Wochen sein.

Meldebehorde

Personenstandsurkunde

Beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch der der Eltern, wenn die Eheschlie?ung nach dem 1.1.58 im Bundesgebiet erfolgte

Besteht die Ehe der Eltern noch:
Standesamt am Wohnort der Eltern