gainst
28.02.2009, 23:05
Vollmacht
Kann ein Ehepartner aus wichtigem Grund zur Eheanmeldung nicht erscheinen, so kann er jemanden bevollmachtigen.
Standesamt
Heiratsurkunden
Heiratsukunden aus fruheren Ehen sind mit den rechtskraftigen Scheidungsurteilen vorzulegen, sofern die Eheschlie?enden bereits verheiratet waren.
Unterlage mu?te dem Partner vorliegen.
Scheidungsurkunde
Heiratsukunden aus fruheren Ehen sind mit den rechtskraftigen Scheidungsurteilen vorzulegen, sofern die Eheschlie?enden bereits verheiratet waren.
Unterlage mu?te dem Partner vorliegen.
Kann ein Ehepartner aus wichtigem Grund zur Eheanmeldung nicht erscheinen, so kann er jemanden bevollmachtigen.
Standesamt
Heiratsurkunden
Heiratsukunden aus fruheren Ehen sind mit den rechtskraftigen Scheidungsurteilen vorzulegen, sofern die Eheschlie?enden bereits verheiratet waren.
Unterlage mu?te dem Partner vorliegen.
Scheidungsurkunde
Heiratsukunden aus fruheren Ehen sind mit den rechtskraftigen Scheidungsurteilen vorzulegen, sofern die Eheschlie?enden bereits verheiratet waren.
Unterlage mu?te dem Partner vorliegen.