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#81
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Исвеняюсь, но об этом вы можете узнать или в интернете ли в вашей Gemeinde. Я этим ещё не занималась и не интересовалась, золъко знаю что на севере германии естъ такие Gemeinden которые это разрешают, а вот в Баварии помоему категорически запрещено. Словом будем надеятся что это кто-то знает или поищите в интернете...(F)
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#82
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Слышала,что на нашей земле разрешено развеивать...Была удивлена этому...
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#83
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NordRein-Westfalia? Так точно!? у вас на земле можно что ли?
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#84
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In Deutschland darf man die Asche ohne Urne beisetzen in Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, NRW und in Thuringen. Dort wird sie meistens auf Friedhofswiesen verstreut, die von Besuchern allerdings nicht betreten werden durfen. Je nach Friedhofsbetreiber kann ein Namensschild angebracht werden (oder auch nicht). Urnen dagegen konnen in NRW auch au?erhalb des Friedhofs auf bestimmten Feldern bestattet werden. Die andere Moglichkeit sind Friedwalder- hier konnen an einem Baum bis zu zehn Menschen bestattet werden und es gibt normal auch ein Schildchen. Au?erdem darf man die Walder betreten.
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#85
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Любовь Штрайхер, я думаю, в Вашем случае важно то, что Вы приехали в 1994 году.Мы приехали в 2001, поэтому маме и отказали во вдовьей пенсии.И отец здесь не работал, после первых полгода Айнглидерунг, он оформил ренту.
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#86
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Надя, спасибо за информацию!
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#87
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Пару дополнений к Witwerente
Die kleine Witwenrente /Witwerrente wird nach Vollendung des 45.Lebensjahres der Witwe / des Witwers automatisch auf *gro?e Witwenrente / Witwerrente umgestellt. Ein Antrag ist dafur nicht erforderlich. Auf Hinterbliebenenrenten wird eigenes bzw. selbst erworbenes Einkommen der Witwe / des Witwers angerechnet. Hierzu zahlen Arbeitsentgelt / Arbeitseinkommen, eigene Versichertenrente aus der gesetzlichen Sozialversicherung und anderes. Einkommen, das aus eigener Beitragsleistung stammt (z.B.private Renten, Betriebsrenten, Zinsen, Mieten) oder Versorgungscharakter hat (z.B. Sozialhilfe, Arbeitslosenhilfe, Wohngeld) sowie Leistungen fur Kinder werden bei der Einkommensanrechnung nicht berucksichtigt. |
#88
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Ab 2012 wird das Eintrittsalter in die gro?e Witwen- und Witwerrentesukzessive vom vollendeten 45. Lebensjahr auf das vollendete 47.Lebensjahr angehoben.
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#89
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Sie betragt 55% (bei „Altfallen“ 60%) der zum TodestagdesVersicherten gezahlten oder berechneten Rente wegenvollerErwerbsminderung. Hierauf wird eigenes Einkommen (bei „Altfallen“nureigenes Renteneinkommen) oberhalb eines Freibetrages in Hohedes26,4-fachen des aktuellen Rentenwertszu 40% angerechnet. Im Jahre2006 war der Freibetrag 689,83€ , er erhoht sich jedoch mit demgleichenProzentsatz wie die Renten; seit 1. Juli 2008 betragt er701,18€ inden alten und 616,18€ in den neuen Bundeslandern.
Istkeine der drei oben genannten Bedingungen erfullt, gilt diekleineWitwen/Witwerrente mit 25% der vorgenannten Berechnung und60%Anrechnung eigenen Einkommens oberhalb der Freigrenze. MitErreichender Voraussetzungen wird jedoch die Rente automatischumgewandelt unddie „gro?e“ Witwenrente gezahlt. Furdie gro?e Witwen- oder Witwerrente steigt die Altersgrenzeab2012stufenweise von 45auf 47Jahre, je nach Todesjahr desVersicherten. BeiTodesfallen ab2029 gibt es diese Rente erst ab47Jahren. |
#90
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Elena, danke sehr , das war sehr umfangreich und aktuell(F) (F) (Y)
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