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  #581  
Старый 15.12.2011, 06:02
Emma Miii
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Ist aber die offene Kritik an den vorhandenen Missstanden hilfreich? Ist die
offene Auseinandersetzung oder, wie manche es sagen, der Streit, hilfreich? Ich
habe schon gehort, wir werden doch mit diesem unserem Streit von den
Politikern ausgelacht. Und das habe ich schon nicht von Einem gehort. Woher
dieses Argument ursprunglich kommt, das kann ich mir schon denken. Das
kommt von den Menschen, die diese Missstande unter den Teppich kehren
mochten, die keine Verantwortung fur diese tragen mochten. Warum
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  #582  
Старый 15.12.2011, 06:04
Emma Miii
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Wenn die Mitglieder zu den Wahlversammlungen nicht eingeladen werden, wenn
kritische Meinungen nicht gehort werden und in VadW kaum zu finden sind,
wenn die Vereinssatzung auf Schritt und Tritt verletzt wird, wenn die Menschen
der Meinung sind, dass die Aktiven von heute ihre Interessen nicht wirklich vertreten, wenn sie der Meinung sind, dass die Landsmannschaft heute nicht viel
Nutzen bringt, wenn sie der Meinung sind, dass viele der Aktiven in erster Linie
an einem Postchen, an einer Projektstelle oder an einem Foto in VadW
interessiert sind, dann sind die Menschen nicht verpflichtet, die Treue zu diesen
Aktiven und folglich auch zu der Landsmannschaft zu halten. Das ist so im
Leben. Auch jede andere Organisation (Verein, Kirche, Partei, Unternehmen)
muss ihr Recht auf die Existenz immer wieder aufs Neue erarbeiten und unter
Beweis stellen. Wer das nicht macht, wird etwas fruher oder etwas spater
verschwinden. Und deshalb ist es absolut nicht hilfreich, die Schuld fur das
schnelle Schrumpfen der Landsmannschaft bei den einfachen Mitgliedern oder
einfachen Russlanddeutschen zu suchen. Solche Position ist nicht anstandig.
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  #583  
Старый 15.12.2011, 06:06
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Da hatten auch drei
Landsmannschaften zusammen mit dem Kohl nichts andern konnen. Die
politischen Umwalzungen in der Sowjetunion waren aber erst durch Auszerrung
dieser im kalten Krieg mit dem Westen, in erster Linie mit Amerika, moglich und
notwendig geworden. Den Verdienst der Einreisemoglichkeit fur die
Russlanddeutschen sollte man deshalb auf mehrere Schultern verteilen.
Genauso mit der Abschaffung der Kommandantur und der
Familienzusammenfuhrung. Ware der Stalin 1960 gestorben, konnte die
Kommandantur noch bis 1960 fortleben. Da wurden auch der Adenauer und
noch drei Landsmannschaften zusammen nichts andern. Nach dem Tod von
Stalin wurden in der Sowjetunion auch andere Volker und Millionen anderer
Inhaftierten ohne die Einwirkung der Landsmannschaft freigelassen.
Der Verdienst der Landsmannschaft, der zweifellos besteht, ist aber zum gro?ten
Teil nicht der Verdienst der Aktiven der Landsmannschaft, die heute am Werk
sind. Es ware ein gro?er Fehler, die ganze Geschichte der Landsmannschaft mit
der heutigen Fuhrung der Landsmannschaft direkt zu identifizieren. Menschen,
die wirklich diesen Verdienst erarbeitet haben, sind entweder schon gestorben
oder konnen aus Altersgrunden nicht mehr aktiv sein.
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  #584  
Старый 15.12.2011, 06:07
Emma Miii
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Ich mochte heute noch ein Mal an die Problematik des Mitgliederschwunds
erinnern. Viele stellen sich die Frage: Woran kann das liegen? Warum kehren
unsere Landsleute dieser Landsmannschaft den Rucken? Und Einige haben
dazu ganz einfache Antwort. Es liegt an diesen undankbaren Landsleuten. Sie
haben gekriegt, was sie wollten, sie sind Dank der Landsmannschaft nach
Deutschland gekommen. Und jetzt brauchen sie diese Landsmannschaft nicht
mehr. Ist aber diese Antwort nicht zu einfach?
Zunachst, alleine der Landsmannschaft den Verdienst der Einreisemoglichkeit
zuzuschreiben, ware wahrscheinlich ubertrieben. Die Landsmannschaft hat zwar
die Problematik wach gehalten. Nebenbei erwahnt, es war damals aber auch die
Bundesregierung an dem Wachhalten der Frage u.a. auch aus politischen
Grunden interessiert. Ohne die politischen Umwalzungen in der Sowjetunion
ware aber vieles davon, was wir heute haben, nicht moglich.
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  #585  
Старый 15.12.2011, 06:08
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Dazu hier nur ein Beispiel. Nach der Bundesdelegiertenversammlung 2009
wurde in VadW 12/2009 behauptet, „dass die Zeit nicht ausreichte, um die
angestrebte Entscheidung uber eine Anderung der landsmannschaftlichen
Satzung herbeizufuhren. Es wurde daher beschlossen, die Entscheidung auf
eine au?erordentliche Bundesdelegiertenversammlung zu vertagen, die
moglichst zeitnah durchgefuhrt werden soll.“
Nach meinen Informationen ist diese Behauptung falsch. Uber die neue Satzung
wurde abgestimmt. Trotz meiner Warnungen im Vorfeld. Man hat aber die notige
Mehrheit von dreiviertel Stimmen nicht erreichen konnen. Man mochte aber
diese neue Satzung mit allen Mitteln durchboxen. Und erst nach der Niederlage
wird an meinen Vorschlag erinnert, uber die neue Satzung bei einer
au?erordentlichen Delegiertenversammlung zu entscheiden. Dass man schon
ein Mal daruber entschieden hat, das hat man schnell vergessen.Weitere Beispiele des Verfalls der demokratischen Kultur in der
Landsmannschaft konnen Sie den drei Stellungnahmen unserer Mitglieder, die
diesem Schreiben beigefugt sind, entnehmen.
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  #586  
Старый 15.12.2011, 06:08
Emma Miii
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Wenn ich nur die oben aufgezahlten Punkte anschaue, komme ich unweigerlich
zu dem Schluss, dass die demokratische Kultur in unserer Landsmannschaft sich
auf dem Niveau eines Entwicklungslandes befindet. Milde ausgedruckt. Ware es
aber nur das! Die mir bekannten Fakten lassen mich aber vermuten und sogar
behaupten, dass das nur die Spitze eines Eisberges ist. So wurde, zum Beispiel,
die Bundesdelegiertenversammlung am 14-15.11.2009 mit groben Verletzungen
der landsmannschaftlichen Satzung und rechtlichen Normen vorbereitet und
durchgefuhrt. Den Mitgliedern werden existentiell wichtige Fragen vorenthalten
und verschwiegen. Die Mitglieder werden auch uber manche wichtige Ereignisse
und Umstande wissentlich und absichtlich getauscht.
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  #587  
Старый 15.12.2011, 06:09
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5. Weil mein Mitgliedsbeitrag fur das Jahr 2010 nicht abgebucht wurde, habe ich
im Januar diesen auf das Konto der Landsmannschaft uberwiesen und den
Bundesvorstand daruber informiert. Ich habe den Bundesvorstand auch daruber
informiert, dass ich die Entscheidung uber meinen Ausschluss angefochten habe
und deshalb bleibe ich solange Mitglied der Landsmannschaft, bis die
Bundesschiedskommission ihre Entscheidung getroffen hat. Daher habe ich den
Bundesvorstand gebeten, mir das Vereinsorgan „Volk auf dem Weg“ fur den
Monat Januar zuzusenden. Dass ich die Zusendung weiterer Ausgaben von
VadW erwarte, versteht sich von selbst. Reaktion des Bundesvorstandes darauf:
keine Antwort, der Mitgliedsbeitrag wurde kassiert, VadW wurde mir nicht
zugestellt. Diese Vorgehensweise sehe ich als grobe Verletzung meiner
Mitgliedsrechte. Ich denke, dass auch das Gericht diese Umstande entsprechend
bewerten wurde.
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  #588  
Старый 15.12.2011, 06:10
Emma Miii
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Zunachst, durch die Entscheidung der Bundesschiedskommission ist es jetzt klar
gestellt, dass alle diese Behauptungen des Bundesvorstandes nachgewiesen
falsch sind.
Mindesterfordernis einer Begrundung beim Ausschluss ist aber auch, dass die
Vorwurfe so konkret bezeichnet werden, dass sich der Auszuschlie?ende in
angemessener Form verteidigen kann und fur die gerichtliche Uberprufung
eindeutig feststeht, aufgrund welcher als erwiesen angesehener Tatsachen der
Ausschluss erfolgt ist (BGH NJW 1988 S. 552; vgl. auch OLG Koln NJW-RR
1993 S. 891).
Diesem Mindesterfordernis entspricht die Ausschlussbegrundung des
Bundesvorstandes nicht. Sie ist zu pauschal. Es werden die „nachgewiesen
falschen Behauptungen“ von mir nicht genannt. Die Abhangigkeit der Existenz
des Vereins von diesen „falschen Behauptungen“ wird nicht eindeutig und
nachprufbar festgestellt. Deshalb wurde fur das Gericht allein die Form und Inhalt der Begrundung ausreichen, um die Entscheidung des Bundesvorstandes uber
meinen Ausschluss fur nichtig zu erklaren.
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  #589  
Старый 15.12.2011, 06:11
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Das Ausschlussverfahren wurde aber durch meine Anfechtungen
und Antrage, welche die „Interessen“ von Frau Emich „verletzt“ haben, ausgelost.
Frau Emich war an einem bestimmten Ausgang interessiert, sie war befangen.
Deshalb durfte sie in dem Ausschlussverfahren nicht mitwirken und in der
Abstimmung nicht Teil nehmen. Die Tatsache, dass sie trotzdem das getan hat,
ware der zweite Grund, der alleine ausreichen wurde, um die Entscheidung des
Bundesvorstandes seitens des Gerichts sofort fur ungultig zu erklaren.
4. In dem Brief von Herrn Fetsch und Frau Wacker wurde mir vorgeworfen, dass
mein Verhalten gegenuber der Landsmannschaft der Deutschen aus Russland
hochst schadigend ist, dass ich die Vereinsarbeit in „zumutbarer Weise“
verhindere, dass ich durch Verbreitung von „nachgewiesen falschen
Behauptungen“ an Mitglieder des Vereins und an offentliche Stellen dem Verein
und der Vereinsarbeit erheblich schade, dass ich die Existenz des Vereins und
seiner Mitarbeiter gefahrde.
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  #590  
Старый 15.12.2011, 06:12
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2. Bei meinem Ausschluss wurde ich zu der Sitzung des Bundesvorstandes nicht
eingeladen und ich wurde zu der Sache nicht angehort. In der Rechtssprache
hei?t es, dass mir das rechtliche Gehor verweigert wurde. Welches eigentlich
jedem in diesem Land durch Art. 103 Absatz 1 Grundgesetz garantiert wird. Und
nur aus diesem einzigen Grunde wurde die Entscheidung des Bundesvorstandes
von einem Gericht sofort fur nichtig erklart. Selbst in der Sowjetunion habe ich
von solcher Art der Ausschlussverfahren nicht gehort.
3. Bei der Sitzung des Bundesvorstandes, wo mein Ausschluss beschlossen
wurde, war auch Vorstandsmitglied und Vorsitzende der Kreisgruppe Fulda Frau
Emich anwesend. Sie hat auch zu der Sache berichtet und ihre Stimme
abgegeben.
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