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#581
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Ist aber die offene Kritik an den vorhandenen Missstanden hilfreich? Ist die
offene Auseinandersetzung oder, wie manche es sagen, der Streit, hilfreich? Ich habe schon gehort, wir werden doch mit diesem unserem Streit von den Politikern ausgelacht. Und das habe ich schon nicht von Einem gehort. Woher dieses Argument ursprunglich kommt, das kann ich mir schon denken. Das kommt von den Menschen, die diese Missstande unter den Teppich kehren mochten, die keine Verantwortung fur diese tragen mochten. Warum |
#582
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Wenn die Mitglieder zu den Wahlversammlungen nicht eingeladen werden, wenn
kritische Meinungen nicht gehort werden und in VadW kaum zu finden sind, wenn die Vereinssatzung auf Schritt und Tritt verletzt wird, wenn die Menschen der Meinung sind, dass die Aktiven von heute ihre Interessen nicht wirklich vertreten, wenn sie der Meinung sind, dass die Landsmannschaft heute nicht viel Nutzen bringt, wenn sie der Meinung sind, dass viele der Aktiven in erster Linie an einem Postchen, an einer Projektstelle oder an einem Foto in VadW interessiert sind, dann sind die Menschen nicht verpflichtet, die Treue zu diesen Aktiven und folglich auch zu der Landsmannschaft zu halten. Das ist so im Leben. Auch jede andere Organisation (Verein, Kirche, Partei, Unternehmen) muss ihr Recht auf die Existenz immer wieder aufs Neue erarbeiten und unter Beweis stellen. Wer das nicht macht, wird etwas fruher oder etwas spater verschwinden. Und deshalb ist es absolut nicht hilfreich, die Schuld fur das schnelle Schrumpfen der Landsmannschaft bei den einfachen Mitgliedern oder einfachen Russlanddeutschen zu suchen. Solche Position ist nicht anstandig. |
#583
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Da hatten auch drei
Landsmannschaften zusammen mit dem Kohl nichts andern konnen. Die politischen Umwalzungen in der Sowjetunion waren aber erst durch Auszerrung dieser im kalten Krieg mit dem Westen, in erster Linie mit Amerika, moglich und notwendig geworden. Den Verdienst der Einreisemoglichkeit fur die Russlanddeutschen sollte man deshalb auf mehrere Schultern verteilen. Genauso mit der Abschaffung der Kommandantur und der Familienzusammenfuhrung. Ware der Stalin 1960 gestorben, konnte die Kommandantur noch bis 1960 fortleben. Da wurden auch der Adenauer und noch drei Landsmannschaften zusammen nichts andern. Nach dem Tod von Stalin wurden in der Sowjetunion auch andere Volker und Millionen anderer Inhaftierten ohne die Einwirkung der Landsmannschaft freigelassen. Der Verdienst der Landsmannschaft, der zweifellos besteht, ist aber zum gro?ten Teil nicht der Verdienst der Aktiven der Landsmannschaft, die heute am Werk sind. Es ware ein gro?er Fehler, die ganze Geschichte der Landsmannschaft mit der heutigen Fuhrung der Landsmannschaft direkt zu identifizieren. Menschen, die wirklich diesen Verdienst erarbeitet haben, sind entweder schon gestorben oder konnen aus Altersgrunden nicht mehr aktiv sein. |
#584
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Ich mochte heute noch ein Mal an die Problematik des Mitgliederschwunds
erinnern. Viele stellen sich die Frage: Woran kann das liegen? Warum kehren unsere Landsleute dieser Landsmannschaft den Rucken? Und Einige haben dazu ganz einfache Antwort. Es liegt an diesen undankbaren Landsleuten. Sie haben gekriegt, was sie wollten, sie sind Dank der Landsmannschaft nach Deutschland gekommen. Und jetzt brauchen sie diese Landsmannschaft nicht mehr. Ist aber diese Antwort nicht zu einfach? Zunachst, alleine der Landsmannschaft den Verdienst der Einreisemoglichkeit zuzuschreiben, ware wahrscheinlich ubertrieben. Die Landsmannschaft hat zwar die Problematik wach gehalten. Nebenbei erwahnt, es war damals aber auch die Bundesregierung an dem Wachhalten der Frage u.a. auch aus politischen Grunden interessiert. Ohne die politischen Umwalzungen in der Sowjetunion ware aber vieles davon, was wir heute haben, nicht moglich. |
#585
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Dazu hier nur ein Beispiel. Nach der Bundesdelegiertenversammlung 2009
wurde in VadW 12/2009 behauptet, „dass die Zeit nicht ausreichte, um die angestrebte Entscheidung uber eine Anderung der landsmannschaftlichen Satzung herbeizufuhren. Es wurde daher beschlossen, die Entscheidung auf eine au?erordentliche Bundesdelegiertenversammlung zu vertagen, die moglichst zeitnah durchgefuhrt werden soll.“ Nach meinen Informationen ist diese Behauptung falsch. Uber die neue Satzung wurde abgestimmt. Trotz meiner Warnungen im Vorfeld. Man hat aber die notige Mehrheit von dreiviertel Stimmen nicht erreichen konnen. Man mochte aber diese neue Satzung mit allen Mitteln durchboxen. Und erst nach der Niederlage wird an meinen Vorschlag erinnert, uber die neue Satzung bei einer au?erordentlichen Delegiertenversammlung zu entscheiden. Dass man schon ein Mal daruber entschieden hat, das hat man schnell vergessen.Weitere Beispiele des Verfalls der demokratischen Kultur in der Landsmannschaft konnen Sie den drei Stellungnahmen unserer Mitglieder, die diesem Schreiben beigefugt sind, entnehmen. |
#586
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Wenn ich nur die oben aufgezahlten Punkte anschaue, komme ich unweigerlich
zu dem Schluss, dass die demokratische Kultur in unserer Landsmannschaft sich auf dem Niveau eines Entwicklungslandes befindet. Milde ausgedruckt. Ware es aber nur das! Die mir bekannten Fakten lassen mich aber vermuten und sogar behaupten, dass das nur die Spitze eines Eisberges ist. So wurde, zum Beispiel, die Bundesdelegiertenversammlung am 14-15.11.2009 mit groben Verletzungen der landsmannschaftlichen Satzung und rechtlichen Normen vorbereitet und durchgefuhrt. Den Mitgliedern werden existentiell wichtige Fragen vorenthalten und verschwiegen. Die Mitglieder werden auch uber manche wichtige Ereignisse und Umstande wissentlich und absichtlich getauscht. |
#587
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5. Weil mein Mitgliedsbeitrag fur das Jahr 2010 nicht abgebucht wurde, habe ich
im Januar diesen auf das Konto der Landsmannschaft uberwiesen und den Bundesvorstand daruber informiert. Ich habe den Bundesvorstand auch daruber informiert, dass ich die Entscheidung uber meinen Ausschluss angefochten habe und deshalb bleibe ich solange Mitglied der Landsmannschaft, bis die Bundesschiedskommission ihre Entscheidung getroffen hat. Daher habe ich den Bundesvorstand gebeten, mir das Vereinsorgan „Volk auf dem Weg“ fur den Monat Januar zuzusenden. Dass ich die Zusendung weiterer Ausgaben von VadW erwarte, versteht sich von selbst. Reaktion des Bundesvorstandes darauf: keine Antwort, der Mitgliedsbeitrag wurde kassiert, VadW wurde mir nicht zugestellt. Diese Vorgehensweise sehe ich als grobe Verletzung meiner Mitgliedsrechte. Ich denke, dass auch das Gericht diese Umstande entsprechend bewerten wurde. |
#588
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Zunachst, durch die Entscheidung der Bundesschiedskommission ist es jetzt klar
gestellt, dass alle diese Behauptungen des Bundesvorstandes nachgewiesen falsch sind. Mindesterfordernis einer Begrundung beim Ausschluss ist aber auch, dass die Vorwurfe so konkret bezeichnet werden, dass sich der Auszuschlie?ende in angemessener Form verteidigen kann und fur die gerichtliche Uberprufung eindeutig feststeht, aufgrund welcher als erwiesen angesehener Tatsachen der Ausschluss erfolgt ist (BGH NJW 1988 S. 552; vgl. auch OLG Koln NJW-RR 1993 S. 891). Diesem Mindesterfordernis entspricht die Ausschlussbegrundung des Bundesvorstandes nicht. Sie ist zu pauschal. Es werden die „nachgewiesen falschen Behauptungen“ von mir nicht genannt. Die Abhangigkeit der Existenz des Vereins von diesen „falschen Behauptungen“ wird nicht eindeutig und nachprufbar festgestellt. Deshalb wurde fur das Gericht allein die Form und Inhalt der Begrundung ausreichen, um die Entscheidung des Bundesvorstandes uber meinen Ausschluss fur nichtig zu erklaren. |
#589
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Das Ausschlussverfahren wurde aber durch meine Anfechtungen
und Antrage, welche die „Interessen“ von Frau Emich „verletzt“ haben, ausgelost. Frau Emich war an einem bestimmten Ausgang interessiert, sie war befangen. Deshalb durfte sie in dem Ausschlussverfahren nicht mitwirken und in der Abstimmung nicht Teil nehmen. Die Tatsache, dass sie trotzdem das getan hat, ware der zweite Grund, der alleine ausreichen wurde, um die Entscheidung des Bundesvorstandes seitens des Gerichts sofort fur ungultig zu erklaren. 4. In dem Brief von Herrn Fetsch und Frau Wacker wurde mir vorgeworfen, dass mein Verhalten gegenuber der Landsmannschaft der Deutschen aus Russland hochst schadigend ist, dass ich die Vereinsarbeit in „zumutbarer Weise“ verhindere, dass ich durch Verbreitung von „nachgewiesen falschen Behauptungen“ an Mitglieder des Vereins und an offentliche Stellen dem Verein und der Vereinsarbeit erheblich schade, dass ich die Existenz des Vereins und seiner Mitarbeiter gefahrde. |
#590
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2. Bei meinem Ausschluss wurde ich zu der Sitzung des Bundesvorstandes nicht
eingeladen und ich wurde zu der Sache nicht angehort. In der Rechtssprache hei?t es, dass mir das rechtliche Gehor verweigert wurde. Welches eigentlich jedem in diesem Land durch Art. 103 Absatz 1 Grundgesetz garantiert wird. Und nur aus diesem einzigen Grunde wurde die Entscheidung des Bundesvorstandes von einem Gericht sofort fur nichtig erklart. Selbst in der Sowjetunion habe ich von solcher Art der Ausschlussverfahren nicht gehort. 3. Bei der Sitzung des Bundesvorstandes, wo mein Ausschluss beschlossen wurde, war auch Vorstandsmitglied und Vorsitzende der Kreisgruppe Fulda Frau Emich anwesend. Sie hat auch zu der Sache berichtet und ihre Stimme abgegeben. |