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Am 9. Juni 2010 beschlossen die Ministerprasidenten der Lander, das von dem Heidelberger Professor Paul Kirchhof erarbeitete Gebuhrenmodell einer Haushaltspauschale ab 2013 einzufuhren. Der Entwurf sieht vor, die Rundfunkgebuhr als Haushaltsabgabe pauschal einzuziehen, unabhangig von den tatsachlich vorhandenen Empfangsgeraten. Die monatliche Abgabe pro Haushalt soll zunachst 17,98 Euro betragen, wie bisher bei Fernsehnutzern. Damit wurde sich die Gebuhr fur Nutzer, die nur uber ein Radio oder PC und kein Fernsehgerat verfugen, um ca. 212 % (von 5,76 € auf 17,98 €) erhohen und fur Haushalte, die nach bisheriger Regelung mehrere Gebuhren zahlen mussten, verringern. Wie Anfang September bekannt wurde, sollen ab 2013 auch Behinderte Gebuhren zahlen. Dies geht aus einem Gesetzentwurf hervor, den das Internetportal Carta am 6. September 2010 veroffentlicht hat. Demnach sollen Schwerbehinderte ein Drittel der monatlichen Gebuhr (also rund sechs Euro pro Monat) bezahlen. Bislang waren Schwerhorige, Ertaubte und Gehorlose von der Gebuhr befreit. (***********.news.de/medien/855072218/gez-nimmt-auch-von-behinderten/1/)
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Тогда лишь двое тайну соблюдают, когда один из них ее не знает ... |