In den ersten 6 Monaten hat der Kaufer bei einem Gebrauchsguterkauf (Kaufer ist Verbraucher, Verkaufer ist Unternehmer) gute Aussichten seine Gewahrleistungsrechte
(1. Stufe: Nacherfullung, 2. Stufe: Rucktritt vom Vertrag oder Minderung) durchzusetzen, da der Verkaufer beweisen muss, dass der Mangel nicht schon bei der Ubergabe der Sache vorhanden war. Wie soll das dem Verkaufer gelingen? (Hinweis: Diese Beweislastumkehr gilt nur fur den Verbrauchsguterkauf.)
Andererseits durfte es dem Kaufer von Schuhen nach Ablauf von 6 Monaten schwerfallen dem Unternehmer gegenuber zu beweisen, dass der Mangel (defekte Sohle) bereits bei der Lieferung der Schuhe war.
Fazit: Als Verbraucher bei allen neu angeschafften Waren immer den Kaufbeleg fur Beweiszwecke aufbewahren und bei Mangeln in den ersten 6 Monaten die Gewahrleistungsrechte wahrnehmen. Der Verkaufer (Unternehmer) ist dabei wegen der Schwiergkeit, den gegenteiligen Beweis antreten zu mussen, in einer au?erst schwachen Position. Dies haben manche Handler wohl noch nicht zu spuren bekommen, weil viele Verbraucher ihre Rechte nicht kennen und z. B. Gewahrleistung und Garantie
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Научитесь отпускать - Счастье всегда найдет дорогу обратно.
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