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#1
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Dein Name oder mein Name?
Namensfuhrung in der Ehe mit einem auslandischen Partner
Der Name einer Person unterliegt dem Recht des Staates, dem die Personangehort. Das bedeutet, dass die Namensfuhrung bei Verlobten, die diegleiche Staatsangehorigkeit besitzen, nach deren nationalen Heimatrechterfolgt. Wenn die Verlobten verschiedene Staatsangehorigkeiten haben,dann kann man das Recht eines Staates wahlen, dem einer von ihnenangehort. Sollte einer von ihnen seinen gewohnlichen Aufenthalt imInland haben, so kann auch deutsches Recht gewahlt werden.
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#2
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Wiederannahme
Nach einer Scheidung oder wenn ein Ehegatte verstorben ist, kann manden vor der Eheschlie?ung gefuhrten oder den Geburtsnamen wiederannehmen. Sollten Sie ein minderjahriges Kind haben, dessen Vater nichtder geschiedene Ehemann ist, so kann dieses Kind der Namensanderungdurch Wiederannahme folgen.
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#3
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Namensfuhrung in der Ehe nach deutschem Recht
JederEhepartner kann seinen aktuell gefuhrten Familiennamen auch nach derEheschlie?ung behalten. Au?erdem kann der Geburtsname des Mannes oderder Geburtsname der Frau zum Ehenamen bestimmt werden. Der Ehepartner,dessen Geburtsname nicht Ehename wird, kann seinen bisher gefuhrtenNamen voranstellen oder anfugen. Man kann den Ehenamen bei derEheschlie?ung bestimmen. Sollte die getrennte Namensfuhrung gewahltwerden, dann gibt es keine zeitliche Befristung, um nachtraglich einenEhenamen zu bestimmen.
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