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  #231  
Старый 07.12.2011, 16:49
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der Begrundung ausreichen, um die Entscheidung des Bundesvorstandes uber
meinen Ausschluss fur nichtig zu erklaren.
5. Weil mein Mitgliedsbeitrag fur das Jahr 2010 nicht abgebucht wurde, habe ich
im Januar diesen auf das Konto der Landsmannschaft uberwiesen und den
Bundesvorstand daruber informiert. Ich habe den Bundesvorstand auch daruber
informiert, dass ich die Entscheidung uber meinen Ausschluss angefochten habe
und deshalb bleibe ich solange Mitglied der Landsmannschaft, bis die
Bundesschiedskommission ihre Entscheidung getroffen hat. Daher habe ich den
Bundesvorstand gebeten, mir das Vereinsorgan „Volk auf dem Weg“ fur den
Monat Januar zuzusenden. Dass ich die Zusendung weiterer Ausgaben von
VadW erwarte, versteht sich von selbst. Reaktion des Bundesvorstandes darauf:
keine Antwort, der Mitgliedsbeitrag wurde kassiert, VadW wurde mir nicht
zugestellt. Diese Vorgehensweise sehe ich als grobe Verletzung meiner
Mitgliedsrechte. Ich denke, dass auch das Gericht diese Umstande entsprechend
bewerten wurde.
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  #232  
Старый 07.12.2011, 16:49
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Zunachst, durch die Entscheidung der Bundesschiedskommission ist es jetzt klar
gestellt, dass alle diese Behauptungen des Bundesvorstandes nachgewiesen
falsch sind.
Mindesterfordernis einer Begrundung beim Ausschluss ist aber auch, dass die
Vorwurfe so konkret bezeichnet werden, dass sich der Auszuschlie?ende in
angemessener Form verteidigen kann und fur die gerichtliche Uberprufung
eindeutig feststeht, aufgrund welcher als erwiesen angesehener Tatsachen der
Ausschluss erfolgt ist (BGH NJW 1988 S. 552; vgl. auch OLG Koln NJW-RR
1993 S. 891).
Diesem Mindesterfordernis entspricht die Ausschlussbegrundung des
Bundesvorstandes nicht. Sie ist zu pauschal. Es werden die „nachgewiesen
falschen Behauptungen“ von mir nicht genannt. Die Abhangigkeit der Existenz
des Vereins von diesen „falschen Behauptungen“ wird nicht eindeutig und
nachprufbar festgestellt. Deshalb wurde fur das Gericht allein die Form und Inhalt
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  #233  
Старый 07.12.2011, 16:50
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Das Ausschlussverfahren wurde aber durch meine Anfechtungen
und Antrage, welche die „Interessen“ von Frau Emich „verletzt“ haben, ausgelost.
Frau Emich war an einem bestimmten Ausgang interessiert, sie war befangen.
Deshalb durfte sie in dem Ausschlussverfahren nicht mitwirken und in der
Abstimmung nicht Teil nehmen. Die Tatsache, dass sie trotzdem das getan hat,
ware der zweite Grund, der alleine ausreichen wurde, um die Entscheidung des
Bundesvorstandes seitens des Gerichts sofort fur ungultig zu erklaren.
4. In dem Brief von Herrn Fetsch und Frau Wacker wurde mir vorgeworfen, dass
mein Verhalten gegenuber der Landsmannschaft der Deutschen aus Russland
hochst schadigend ist, dass ich die Vereinsarbeit in „zumutbarer Weise“
verhindere, dass ich durch Verbreitung von „nachgewiesen falschen
Behauptungen“ an Mitglieder des Vereins und an offentliche Stellen dem Verein
und der Vereinsarbeit erheblich schade, dass ich die Existenz des Vereins und
seiner Mitarbeiter gefahrde.
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  #234  
Старый 07.12.2011, 16:50
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2. Bei meinem Ausschluss wurde ich zu der Sitzung des Bundesvorstandes nicht
eingeladen und ich wurde zu der Sache nicht angehort. In der Rechtssprache
hei?t es, dass mir das rechtliche Gehor verweigert wurde. Welches eigentlich
jedem in diesem Land durch Art. 103 Absatz 1 Grundgesetz garantiert wird. Und
nur aus diesem einzigen Grunde wurde die Entscheidung des Bundesvorstandes
von einem Gericht sofort fur nichtig erklart. Selbst in der Sowjetunion habe ich
von solcher Art der Ausschlussverfahren nicht gehort.
3. Bei der Sitzung des Bundesvorstandes, wo mein Ausschluss beschlossen
wurde, war auch Vorstandsmitglied und Vorsitzende der Kreisgruppe Fulda Frau
Emich anwesend. Sie hat auch zu der Sache berichtet und ihre Stimme
abgegeben.
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  #235  
Старый 07.12.2011, 16:52
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3. Am 09.01.2010 habe ich bei der BSK eine Anfechtung des Beschlusses des
Bundesvorstandes uber meinen Ausschluss eingereicht. Nach einem Monat
wurde mir in einem Schreiben zugesichert, dass ich Anfang Marz mit einer
Entscheidung rechnen kann. Anfang April habe ich noch ein Mal an die BSK
geschrieben. Auch danach bin ich ohne Antwort geblieben. Erst am 12.06.2010
habe ich eine Entscheidung erhalten. Nach funf Monaten! Und auch erst
nachdem ich in einem Rundbrief an rund 300 Adressaten einen Gang zum
Gericht angekundigt hatte.
Bundesvorstand und Bundesgeschaftsstelle:
1. Am 17.07.2009 habe ich die Wahlversammlung vom 03.07.2009 angefochten
und die Anfechtung an die Geschaftstelle der Landsmannschaft abgeschickt. Mit
der Hoffnung, dass diese Anfechtung an die Mitglieder der BSK weiter geleitet
wird. Nach einem Monat habe ich die Mitglieder der BSK angerufen. Sie wussten
nichts weder von der ersten noch von der zweiten Anfechtung…
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  #236  
Старый 07.12.2011, 16:53
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5. Obwohl die Wahlversammlung vom 03.07.2009 angefochten wurde und der
Vorstand bis zur vollstandigen Klarung keine wichtigen Entscheidungen treffen
durfte, wurde von der Kreisgruppe eine Delegierte zu der
Bundesdelegiertenversammlung bestimmt.
Bundesschiedskommission (BSK):
1. Am 17.07.2009 habe ich die Wahlversammlung der Kreisgruppe Fulda vom
03.07.2009 angefochten. Eine Antwort auf diese Anfechtung habe ich nach fast
dreieinhalb Monaten erhalten. Und auch erst dann, als ich zwei Antrage an die
Bundesdelegiertenversammlung gestellt hatte.
2. Meine Anfechtung wurde mit fadenscheinigen Begrundungen abgelehnt.
Deshalb habe ich auf diese Entscheidung einen Widerspruch eingereicht. Auf
meinen Widerspruch habe ich bis jetzt keine Antwort erhalten. Obwohl ich die
BSK daruber zwei Mal schriftlich erinnert habe. Ich fordere die
Bundsschiedskommission an dieser Stelle noch ein Mal, mir eine sachliche und
nachvollziehbar begrundete Antwort zu geben.
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  #237  
Старый 07.12.2011, 16:54
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2. Zu der Wahlversammlung am 03.07.2009 wurde mindestens ein Mitglied der
Kreisgruppe nicht eingeladen. Es besteht ein berechtigter Verdacht, dass auch
weitere mehrere Mitglieder nicht eingeladen wurden.
3. Bis zu dieser Versammlung haben die meisten Mitglieder der Kreisgruppe im
Laufe von rund 15 Jahren uberhaupt keinen einzigen Brief von dem Vorstand
oder der Vorsitzenden der Kreisgruppe erhalten.
4. Bei der zweiten Versammlung wurde deutlich, dass die Kassiererin mit ihren
Aufgaben nicht vertraut war. Offensichtlich wurden diese von der Vorsitzenden
ubernommen.
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  #238  
Старый 07.12.2011, 16:55
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Am Samstag, dem 12. Juni, habe ich einen Umschlag per Einschreiben und
Ruckschein erhalten. Das war die Entscheidung der Bundesschiedskommission
bezuglich meiner Anfechtung. Meiner Anfechtung wurde Statt gegeben. Die
Entscheidung des Bundesvorstandes uber meinen Ausschluss wurde hiermit
aufgehoben. Das Schreiben der Bundesschiedskommission ist dieser Email
angehangt.
An dieser Stelle mochte ich die wichtigsten Verletzungen der
landsmannschaftlichen Satzung sowie allgemeiner demokratischen Regeln und
Rechtsnormen, die ich personlich im letzten Jahr in der Landsmannschaft
erleben konnte, auflisten.
Kreisgruppe Fulda:
1. Zu der Wahlversammlung am 15.05.2009 wurde keiner der Mitglieder der
Kreisgruppe per Brief eingeladen. Die Anzeige in VadW war sehr kurz, ohne
Tagesordnung und irgendwie hinter einer anderen Einladung versteckt.
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  #239  
Старый 07.12.2011, 16:58
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Meinen Rundbrief an Sie habe ich am 26. Mai 2010 versendet. Am 10. Juni
konnte ich eigentlich mein Klageschreiben beim Gericht einreichen. Ich habe das
an diesem Tag nur deshalb nicht getan, weil ich mehrere EMails an mich nach
meinem Rundbrief unbedingt noch schnell beantworten wollte. Und weil mir noch
ein wichtiger Klagepunkt eingefallen ist. Ich bin aber davon ausgegangen, dass
ich das am Montag, dem 14. Juni, erledigen werde.
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  #240  
Старый 07.12.2011, 17:00
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Streiten oder schweigen?
Eine existenzielle Frage.
19. Juli, 2010
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Landsleute,
vor kurzem habe ich Sie in einem Rundbrief uber meinen Ausschluss aus der
Landsmannschaft durch den Bundesvorstand informiert. Meinem Schreiben an
Sie wurden 5 Schriftstucke angehangt. Unter anderem der Brief vom
Bundesvorsitzenden Herrn Fetsch und stellvertretenden Bundesvorsitzenden
Frau Wacker sowie meine Anfechtung des Beschlusses des Bundesvorstandes
uber meinen Ausschluss.
In meinem Schreiben an Sie habe ich angekundigt, dass falls ich in zwei Wochen
keine fur mich befriedigende Entscheidung bekomme, werde ich mich an das
zustandige Gericht wenden.
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