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§ 3a Gewahrung von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch
(1) Spataussiedler sind verpflichtet, sich unmittelbar nach der Einreise in einer Erstaufnahmeeinrichtung des Bundes registrieren zu lassen. Sind sie erwerbsfahig, erhalten sie vor der Registrierung nur die nach den Umstanden unabweisbar gebotenen Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch; anderenfalls erhalten sie vor der Registrierung nur die nach den Umstanden unabweisbar gebotene Hilfe nach dem Zwolften Buch Sozialgesetzbuch. (2) Spataussiedler, die abweichend von 1. der Verteilung gema? § 8 des Bundesvertriebenengesetzes in einem anderen Land oder
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Ты должна!" Убивает эта фраза. То, что я должна, записано в налоговом кодексе, все, что недолжна - в уголовном. Остальное на мое усмотрение! |