![]() |
|
#11
|
|||
|
|||
![]()
Kind ohne Ausbildungs-/ArbeitsplatzKindergeld kann fur ein Kind ohne Ausbildungsplatz bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres gezahlt werden und fur ein Kind ohne Arbeitsplatz bis Vollendung des 21. Lebensjahres.
|