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#11
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продолжение:
Die Konsequenzen sind: -Mieter mussen beim Auszug aus der Wohnung nicht renovieren bzw. keine anteiligen Renovierungskosten zahlen; -Werin Unkenntnis der Rechtslage renoviert, kann vom Vermieter noch nachJahren die Kosten erstattet verlangen, so dass Ruckerstattungsanspruchemoglich sind, die zum Teil mehrere tausend Euro betragen konnen; - Vermieterdurfen weder Vertragsanderungen noch Mietzuschlage oder -Erhohungenverlangen, wenn die von ihnen in den Mietvertragen vorgegebenenSchonheitsreparaturen unwirksam sind. |