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#11
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Beginn und Dauer der taglichen Arbeitszeit richten sich nach den Erfordernissen des Arbeitgebers und werden durch den Arbeitgeber festgelegt.
Der Mitarbeiter ist verpflichtet, Nacht-, Wochenschicht, Sonntagsarbeit, Feiertagsarbeit, Mehr- und Uberarbeit, wie auch Wochenend-, und Bereitschaftsdienste zu leisten, soweit dies gesetzlich zulassig ist. |