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Наталья,спасибпо за ссылку...,я вот самое важное скопировала....Wichtiger Hinweis:
Das Fahrzeug, fur das der Schwerbehinderte beantragt muss auf seinen Namen zugelassen sein. Es kann nur fur ein Fahrzeug Steuererma?igung/-befreiung beantragt werden. Es darf nur vom Schwerbehinderten selbst gefahren werden bzw. von einer anderen Person in seinem Beisein gefahren werden. Ausnahmen von den drei obigen Punkten: Fahrten in Zusammenhang mit den Transport des Behinderten wie z.B. Ruckfahrt ohne den behinderten Menschen von dessen Arbeitsstelle zu dessen Wohnung Fahrt zum Arzt Fahrten zum Einkauf fur den Behinderten |