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Kind ohne Ausbildungs-/ArbeitsplatzKindergeld kann fur ein Kind ohne Ausbildungsplatz bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres gezahlt werden und fur ein Kind ohne Arbeitsplatz bis Vollendung des 21.Lebensjahres. *
Verheiratete Kinder, Kinder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft und andere SonderformenFur verheiratete Kinder, Kinder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft und andere Sonderformen kann Kindergeld nur unter bestimmten Voraussetzungen bezogen werden. |