![]() |
|
#11
|
|||
|
|||
![]()
Grundsatzlich verlangt der deutsche Staat bei
einer Einburgerung, dass die bisherige Staatsangehorigkeit mit der Einburgerung aufgegeben wird oder "verloren geht". Dieses Prinzip halten die meisten Staaten ein. Es soll u.a. der Rechtssicherheit dienen. Wir wollen hier nicht politisch werden, gehen also nicht naher auf die Grunde ein, die dahinter stecken. Hier geht es darum, die Folgen der grundsatzlichen Entscheidung zu erlautern. (fr) |