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Ab 1. Oktober 2008 gelten geanderte Anspruchsvoraussetzungen fur den Bezug von Kinderzuschlag.
Mit Wirkung zum 01.10.2008 tritt eine Anderung des Bundeskindergeldgesetzes (BKGG) in Kraft. In § 6a BKGG werden die Anspruchsvoraussetzungen fur die Zahlung von Kinderzuschlag geregelt. Durch die Gesetzesanderung soll es mehr Eltern ermoglicht werden, Kinderzuschlag zu erhalten, wenn sie mit ihrem Einkommen den Lebensunterhalt ihrer Kinder nicht decken konnen. Wichtigste Anderung: Neu ab 01.10.2008 ist die Festsetzung der Mindesteinkommensgrenze auf einheitliche Betrage. Fur Elternpaare gilt eine Mindesteinkommensgrenze in Hohe von 900 Euro, fur Alleinerziehende in Hohe von 600 Euro. |