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Ekaterina,
Sie haben Recht, *(Y) (Y)hab jetzt die Anderung des Gesetztes gefunden, siehe unten: Neues Gesetz zum Kindergeldzuschlag seit 01.01.2008 in Kraft Bisher befristete Antrage auf Kindergeldzuschlag werden aufgehoben. Zwar sind die gesetzlichen Hurden sehr hoch und es ist generell sehr schwer Kindergeldzuschlag zu erhalten, aber immerhin wurde jetzt die bisherige Befristung auf bis zu 36 Bezugsmonate aufgehoben. Das bisherige Gesetz, das zum 01.01.2005 erlassen wurde und zum 31.12.2007 endete, sah eine maximale Bezugszeit von bis zu 36 Monate und bis zu hochstens 140 Euro vor. Dieses Gesetz wurde nun zum 01. Januar 2008 geandert. Ab sofort wird jeder neue Antrag auf Kindergeldzuschlag nun entweder ganz abgelehnt oder unbefristet bewilligt. |