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#11
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Ein Umzug aus der elterlichen Wohnung vor dem 25sten Geburtsjahr, ist nur dann moglich, wenn der Ausziehende eine Lehrstelle ausserhalb des Wohnortes hat und es schwierig ist(z. B. durch das fehlen eines Fuhrerscheins, bzw. eines KFZ?s) die Lehr bzw. Praktikumsstelle zu erreichen.
Aber auch da schaut AA bzw. Job Center oder wer auch immer die Wohnkosten ubernimmt, darauf, wie weit es bis zu Lehrstelle ist, und ob es tatsachlich keine andere Moglichkeit (Bus, Bahn) gibt, um zu Lehrstelle zu kommen. |