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#11
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Normal *0 *21 * Seit 2012 entfallt * * die Einkommens- und Bezugegrenze. Bei Kindern, die eine erste * * Berufsausbildung oder ein Erststudium absolvieren, wird nicht mehr * * gepruft, wie hoch ihr Einkommen ist. Wer noch eine Ausbildung hinten dran * * hangt, kann auf Kindergeld hoffen, wenn er weniger als 20 Stunden pro * * Woche jobbt, sich in einem Ausbildungsdienstverhaltnis befindet oder einer * * geringfugigen Beschaftigung nachgeht.
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