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#11
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Einmal rechtma?ig erhaltenes Wohngeld muss nicht zuruckgezahlt werden,
auch wenn der ehemals Berechtigte mittlerweile ein Einkommen erreicht hat, bei dem er kein Wohngeld mehr bezieht. Einen Mietzuschuss kann derjenige beanspruchen, der in Deutschland in einer Wohnung zur Miete wohnt. Einen Lastenzuschuss kann derjenige erhalten, der in Deutschland Eigentumer einer Wohnung oder eines Eigenheimes ist. Mit den neuen Regelungen zum Wohngeld werden auch Energiekosten erstmals in das Wohngeldrecht aufgenommen. Die fruheren unterschiedlichen Baualtersklassen sind ersatzlos entfallen.
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Ты должна!" Убивает эта фраза. То, что я должна, записано в налоговом кодексе, все, что недолжна - в уголовном. Остальное на мое усмотрение! |