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#11
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Heute habe ich das Magazin der Deutschen Rentenversicherung bekommen.
Fur geschiedene mit minderjahrigen Kinder, deren Ex- Partner gestorben ist, bekommen eine Erziehungsrente. Sie ist aber keine Rente aus Versicherung des Verstorbenen, sondern aus eigener Versicherung des uberlebenden Partners. Sie wird gezahlt, solange man minderjahrige Kinder erzieht. Maria, vielleicht meinten Sie das. |