|
#1
|
||||
|
||||
Gesetze fur Spataussiedler
§ 4 Ermachtigung fur den Erlass von Rechtsverordnungen
Die Landesregierungen werden ermachtigt, durch Rechtsverordnung 1. einen Schlussel fur die Zuweisung von Spataussiedlern innerhalb des Landes festzulegen, 2. die Anforderungen an den ausreichenden Wohnraum im Sinne des § 2 Abs. 4 und die Form seines Nachweises zu umschreiben, 3. die Form des Nachweises eines Arbeits-, Ausbildungs- oder Studienplatzes oder des sonstigen den Lebensunterhalt sichernden Einkommens im Sinne des § 2 Abs. 1 und 4 zu bestimmen, 4. die Verpflichtung zur Aufnahme der Spataussiedler durch die zum vorlaufigen Wohnort bestimmte Gemeinde und das Aufnahmeverfahren zu regeln. Sie konnen die Ermachtigung durch Rechtsverordnung auf andere Stellen ubertragen.
__________________
Ты должна!" Убивает эта фраза. То, что я должна, записано в налоговом кодексе, все, что недолжна - в уголовном. Остальное на мое усмотрение! |