<FONT color=#333536 size=2>Hinsichtlich der Saisonbeschaftigten kann die Arbeitsgenehmigung zur Ausubung einer Beschaftigung in der Land- und Forstwirtschaft, im Hotel- und Gaststattengewerbe, in der Obst- und Gemuseverarbeitung sowie in Sagewerken von mindestens 30 Stunden wochentlich bei durchschnittlich sechs Stunden Arbeit pro Tag fur insgesamt bis zu vier Monate erteilt werden. Die Vermittlung muss uber die Agentur fur Arbeit erfolgen.
<FONT style="FONT-SIZE: 8pt" face=Verdana color=#333536 size=1>Nur Alt-EU-Burger und Burger der Staaten Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz, Malta und Zypern haben unbegrenzten Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt. Die Burger der neuen EU-Staaten erfahren zwar einige Privilegien gegenuber Arbeitnehmern aus Drittstaaten, unterliegen jedoch auch weiterhin der Arbeitsgenehmigungspflicht und damit der Kontrolle der Agentur fur Arbeit. Qualifizierte Beschaftigungen von neu einreisenden Burgern der Beitrittsstaaten sind generell genehmigungsfahig, in der Regel muss ein Arbeitgeber aber grundsatzlich willens sein, bevorrechtigte Deutsche und Alt-EU-Burger einzustellen. Die Einsatzmoglichkeiten fur gering qualifizierte beziehungsweise ungelernte Arbeitskrafte sind nach wie vor sehr begrenzt.
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