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au?ergewohnliche Belastungen unter Berucksichtigung einer zumutbaren Belastung sind in § 33 EStG geregelt. Zunachst ist die gesetzliche Tabelle zur Gro?enordnung der zumutbaren Werte zu beachten. Die zumutbare Belastung betragt:
Bei einem Gesamtbetrag der Einkunftebis 15.340 EURuber 15.340 EURuber 51.130 DMSteuerpflichtige ohne Kinder * mit Grundtabelle besteuert5 %6 %7 %mit Splittingtabelle besteuert4 %5 %6 %Steuerpflichtige mit Kindern * 1 oder 2 Kinder2 $3 %4 %mindestens 3 Kinder1 %1 %2 % des Gesamtbetrags der Einkunfte |