![]() |
|
#11
|
|||
|
|||
![]()
GdB 60
· Steuerfreibetrag 720 Euro · Reduzierung derBelastungsgrenze fur Zuzahlungen in der gesetzlichenKrankenversicherungauf 1 % der jahrlichen Bruttoeinnahmen beiVorliegen weitererVoraussetzungen GdB 70 · Steuerfreibetrag 890 Euro · Ansatz der tatsachlichen Kosten oder 0,30 /km fur Fahrten zur Arbeitsstatte mit dem Kfz als Werbungskosten · Abzugsbetrag fur Privatfahrten bei Merkzeichen G: bis zu 3.000 km x 0,30 = 900 Euro · Erwerb der Bahn Card 50 zum halben Preis |