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#11
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Frage Baustellentatigkeit:
Es konnen nur die eigenen Kosten abgestzt werden. Wenn der Mann mit dem Firmenbulli zu den Baustellen fahrt, dann entstehen ihm ja keine Kosten fur die Fahrten, sodnern lediglich Kosten fur die Fahrten Wohnung - Betrieb. Diese kann er "ganz normal" als Fahrtkosten (0,30 € je Entfernungs-km) eintragen. Wenn er aber auch zu den Baustellen auf eigene Kosten anreisen wurde dann konte er 30 cent je gefahren Km absetzen. Unbenommen bleibt ihm die Moglichkeit Mehraufwendungen f. Verpflegung geltend zu machen (im Inland bei uber 8 Std. 6,00, uber 14 Std. 12,00 und uber 24 Std. 24,00, im Ausland andere Satze) Hierbei gilt die Zeit entweder der abwessenheit von der gewohnlichen Arbeitstelle oder, wenn man direckt von zu Hause zur Baustelle losfahrt, die Zeit der Abwesenheit von zu Hause. In der Regel ist hierfur eine Bescheinigung des Arbeitgebers oder ein Terminkalender mit eigenen genauen Aufzeichungen notig. . . ***.holzkamp-neudorf.de |