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#11
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Frage 400-€-Job:
Der Arbeitslohn wir nach §§ 38 ff EStG immer in dem Jahr versteuert, dem es auch wirtschaftlich zuzurechnen ist. Demzufolge kann eine Nachzahlung aus einem fruherem Arbeitsverhaltnis nicht schadlich fur die Steuerfreiheit des 400€-Jobs sein. Der Arbeitslohn aus einem solchen Arbeitsverhaltnis wird in der Steuererklarung auch garnicht erfasst. |