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#11
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....Hierfur sind bei derAuslanderbehorde folgende Unterlagen vorzulegen:
* * Reispass oder Personalausweis Mietvertrag der Wohnung bei Eigenheim (Kaufvertrag oder Haus- und * * Grundsteuerbescheid) *Gehaltsabrechnungen der letzten drei Monate falls * * verheiratet auch vom Ehepartner *bei selbststandiger Erwerbstatigkeit * * Einkommenssteuerbescheid oder Bescheinigung eines Steuerberaters zur * * Gewinnermittlung. Wie Ihrem Schreiben zu entnehmenist, sind Sie derzeit arbeitsuchend und konnen somit keinen aktuellenEinkommensnachweis erbringen. Sie konnen jedoch bei der Auslanderbehorde eineVerpflichtungserklarung fur Ihre Tante ausfullen, die finanzielleLeistungsfahigkeit kann allerdings nicht bestatigt werden. Die Auslanderbehorde kann bei der Verpflichtungserklarung einen Vermerk anbringen, aus demhervorgeht, dass von der Antragstellerin (Ihre Tante) der deutschen BotschaftUnterlagen uber die eigenen wirtschaftlichen und finanziellen Verhaltnisse vorgelegt werden. Fur die Bearbeitung durch dieAuslanderbehorde wird eine Gebuhr von 25 Euro erhoben.......... |