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Einfaches Gesprach auf Deutsch
Der Rechtsprechung zufolge (BVerwG vom 4.9.2003 – 5 C 33.02 u. 5 C 11.03) ist die Fahigkeit zur mundlichen, dialogischen Interaktion erforderlich, die sich demnach nicht in einem punktuellen Sich-verstandlich-Machen erschopfen darf (z. B. Frage nach dem Bahnhof oder – als Antwort – Wegweisung zum Bahnhof). Vielmehr wird ein einfacher und begrenzter Gedankenaustausch vorausgesetzt. Thematisch kommen einfache Lebenssachverhalte aus dem familiaren Bereich (Kindheit, Schule, Sitten, Gebrauche), alltagliche Situationen und Bedurfnisse (Wohnverhaltnisse, Einkauf, Freizeit, Reisen, Wetter u. a.), Beruf oder Beschaftigung (ohne Verwendung exakter Fachbegriffe) in Betracht. Es genugt eine einfache Gesprachsform, die jedoch mehr sein muss als das Aneinanderreihen einzelner Worte ohne Satzstruktur oder insgesamt nur stockende Au?erungen. Erforderlich ist stattdessen ein sprachlicher Austausch grundsatzlich in ganzen Satzen, wobei begrenzter Wortschatz und einfacher Satzbau genugen. Fehler in Satzbau, Wortwahl und Aussprache lassen jedoch dann kein einfaches Gesprach zu, wenn sie nach Art und Zahl dem richtigen Verstehen entgegenstehen. Der Austausch (Rede und Gegenrede) muss einigerma?en flussig stattfinden. Durch Nichtverstehen bedingtes Nachfragen, Suche nach Worten oder stockendes Sprechen lassen (erst) dann kein einfaches Gesprach zu, wenn Rede und Gegenrede so weit auseinander liegen, dass von einer mundlichen Interaktion nicht mehr gesprochen werden kann. Bei den Anforderungen an das Sprachniveau sind die unterschiedlichen Entwicklungen der deutschen Sprache in Russland (der ehemaligen UdSSR) einerseits und Deutschland andererseits zu berucksichtigen. Spricht und versteht der Antragsteller (nur) einen russlanddeutschen Dialekt, reicht dies zur Erfullung der Voraussetzungen aus. |