Das Landgericht Hamburg entschied, der Marketing Plan von Sisel versto?e gegen § 16 Abs. 2 UWG. Der MArketing Plan enthalte Elemente, die den Eindruck der „Progressiven Kundenwerbung“ aufkommen lassen und somit Schneeballsystem Charakter habe. Aus diesem Grund wurde Sisel bzw. dem Verklagten dann auch seine ausubende Tatigkeit in Deutschland untersagt.
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