Показать сообщение отдельно
  #310  
Старый 10.05.2010, 06:58
Nina G
Guest
 
Сообщений: n/a
По умолчанию

Spekulationsfrist fur steuerbefreihung bei Immobilien liegt im Bereich von 10 jahren, nach ubergangs datum zu nutzung und lasten und verkaufauftrag. Nur wenn sie diesen frist uberschritten haben, brauchen sie keine erkarung zur besteuerung abzugeben./also erhalten diese steuerbefreihung. Fur Immobilien die sie selbernutzen/eigenhem gilt den frist vom 6-10 monaten schon als genugend.
Ответить с цитированием