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Старый 05.02.2011, 07:35
Лида Катастрофа
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Галина а теперъ ей нужно идти в финанцамт и там ей выдадут бумаги, которые она отдаст работодателю. Wo mussen Sie die Anderungen beantragen ?
Fur die Ausstellung oder Anderung der Lohnsteuerkarte mit Wirkung ab dem 01.01.2011 ist neuerdings nur noch das Finanzamt zustandig. Antrage, die sich inhaltlich auf das Jahr 2011 richten, sind deshalb auch schon im Jahr 2010 an Ihr Finanzamt zu richten. Damit ist erstmalig die Finanzverwaltung allein dafur zustandig, dem Arbeitgeber die notwendigen Merkmale fur die Besteuerung des Arbeitnehmers zu ubermitteln (bisher war die Gemeinde noch fur die Ausstellung der Steuerkarten verantwortlich, Anderungen mussten dagegen teilweise bei der Gemeinde, teilweise beim Finanzamt beantragt werden).
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