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Старый 10.04.2009, 14:32
Nina G
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Ab 01.01.2009 werden haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen steuerlich noch mehr begunstig. die BR mit Wirkung zum 01.01.2009 weitgehende, steuerliche Entlastungen beschlossen und dabei u. a. auch die steuerliche Begunstigunge deutlich angehoben.
Die Forderung haushaltsnaher Dienstleistungen und Beschaftigungsverhaltnisse wird auf einheitlich 20 Prozent der Aufwendungen ausgeweitet, die Hochstgrenze liegt jetzt bei 4.000 Euro (vorher 600 bzw. 2.400 Euro) pro Jahr. Fur haushaltsnahe Beschaftigungsverhaltnisse bei geringfugigen Beschaftigungen gibt es hochstens 510 Euro Steuererma?igung.
Handwerksleistungen fur Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsma?nahmen sind kunftig noch besser von der Steuer absetzbar. Der bisherige Steuerbonus von bis zu 600 Euro pro Jahr wird auf 1.200 Euro verdoppelt. Das hei?t 20 Prozent von 6.000 Euro Arbeitskosten (1.200 Euro) konnen bei der Steuer geltend gemacht werden.
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