Ab dem 1. Januar 2010 konnen alle Beitrage fur die Kranken- und Pflegeversicherung von der Steuer abgesetzt werden, soweit damit eine Absicherung auf Basis der
gesetzlichen Kranken- und der sozialen Pflege-Pflichtversicherung
erreicht wird. Der Vorteil: Alle gesetzlich und privat Kranken- und
Pflege-Pflichtversicherten werden dann steuerlich gleichbehandelt. Das
gilt auch fur die Ehepartner und mitversicherte Kinder. Bisher sind
Beitrage fur eine Kranken- und Pflegeversicherung namlich nur in
eingeschranktem Umfang steuerlich abziehbar.
Quelle: ***********.bundesfinanzministerium.de/
Poleznyj link: ***.fuer-alle-da.de vom Bundesfinanzeministerium, wo man Fragen stellen kann und Antworten nachlegen kann. (Y)
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