Steuerunterlagen mussen von einer Privatperson nicht aufbewahrt werden, falls der Steuerbescheid aber nur vorlaufig war, sollte er naturlich aufbewahrt werden, bis er gultig ist
Bankunterlagen und Kontoauszuge mussen mit einer Frist von 4 Jahren aufbewahrt werden, wenn es um regelma?ige Zahlungen wie Miete, Unterhalt usw. geht. Belege uber einmalige Zahlungen hingegen, mussen nur 2 Jahre lang aufbewart werden. Unterlagen uber Sparvertrage usw. mussen naturlich uber die gesamte Laufzeit aufbewahrt werden.
Versicherungsunterlagen: Uber die Laufzeit der Versicherung
Quittungen, Kaufvertrage und Kassenbons, sollten mindestens uber die Garantiezeit (also zwei Jahre) aufbewahrt werden. Falls bei Diebstahl oder ahnlichem eine Versicherung greifen wurde, sollten die Unterlagen noch weiter aufbewahrt werden.
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