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  #199  
Старый 15.06.2011, 05:47
Ирина S
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<font face="Arial, Helvetica, sans-serif" color="#666666"><f z+1>Spielen, lachen, schreien ...
... in Mietwohnungen
Kleinkinder lassen sich nicht (noch nicht) auf lautlos einstellen. Die anderen Hausbewohner mussen Babyschreien ertragen. Selbst in Ruhezeiten - es sei denn, den Eltern ist im Einzelfall eine Schuld nachzuweisen. Auch das Spielen ist ein elementares Bedurfnis eines jeden Kindes. Die dabei entstehenden Gerausche "... sind grundsatzlich allen anderen Menschen zumutbar. Wer Kinderlarm als lastig empfindet, hat selbst eine falsche Einstellung zu Kindern...", erklarte immerhin ein hoheres deutsches Gericht.
Oberverwaltungsgericht Munster

<font color="#666666" face="Arial, Helvetica, sans-serif">- ....."allerdings muss Lachen, Weinen und Schreien von Kleinkindern von jedem Hausbewohner als naturliches Verhalten der Kinder hingenommen werden" Amtsgericht Bergisch Gladbach, WM 83, 236 und Amtsgericht Aachen WM 75, 38, ebenso die Unruhe, die infolge des normalen Spiel- oder Bewegungstriebes der Kinder entsteht.
Amtsgericht Kiel WM 86, 240
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