Irene, sorry, hab falsch verstanden. Aber an der Verfahrensweise, wie ich es unten geschrieben habe, andert sich trotzdem nichts. Sie mussen Ihre Forderung bei dem Insovlenzverwalter Ihres Auftraggebers zur Insolvenztabelle anmelden, der Titel muss im Original beigefugt werden sowie der Nachweise uber alle Ihnen entstandenen Kosten. Sie konnen auch der Restschuldbefreiung dieser Firma widersprechen. Eigentlich musste Ihnen vom INsolvenzverwalter ein Infoblatt und die Aufforderung zur Anmeldung Ihrer Forderung zur Insolvenztabelle zugegangen sein. Falls nicht, mussen Sie selbst tatig werden und nachhacken.
Im Prinzip haben Sie Recht, dass das Geld futsch ist, in seltenen Fallen bekommen die Glaubiger was zuruck.
Sie selbst konnen auch den Weg der Insolvenz anschlagen, aber ob es Sinn macht und Ihnen weiter hilft, mussen Sie selbst entscheiden.
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