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Старый 03.06.2010, 06:29
Лида Катастрофа
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Kind ohne AusbildungsplatzFur ein Kind ohne Ausbildungsplatz steht Kindergeld ab dem 18. Lebensjahr bis zum 25. Lebensjahr zu. Dies gilt aber nur, wenn das Kind eine Ausbildung beginnen mochte, dieses aber wegen Fehlens eines Ausbildungsplatzes nicht moglich ist. In diesem Fall kann das Kind ohne Ausbildungsplatz nur berucksichtigt werden, wenn es trotz ernsthafter Bemuhungen um einen Ausbildungsplatz eine Ausbildung zum fruhestmoglichen Zeitpunkt wegen Erfolglosigkeit der Bemuhungen nicht antreten kann. Die Erfolglosigkeit der Bemuhungen ist z.B. durch Absagen auf die getatigten Bewerbungen nachzuweisen oder glaubhaft zu machen.
Auch gilt als Nachweis, wenn das Kind bei der Berufsberatung der Agentur fur Arbeit oder einem vergleichbaren Leistungstrager fur Arbeitslosengeld II als Bewerber auf einen Ausbildungsplatz oder Bildungsma?nahmen registriert und gefuhrt wird.
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