Ubergangszeit zwischen Schulabschluss und AusbildungKindergeld kann fur eine Ubergangszeit von vier Monaten zwischen dem Schulabschluss und einer darauf folgenden Berufsausbildung *gezahlt werden. Dies gilt auch fur die Zeiten zwischen dem Schulabschluss und dem Wehr- bzw. Zivildienst oder einem entsprechenden Ersatzdienst, sowie einem Freiwilligen Sozialen bzw. Okologischen Jahr. *Hierbei sind auch der Europaische Freiwilligendienst sowie der Auslandsdienst nach dem Zivildienstgesetz eingeschlossen. Ist die Ubergangszeit langer, so wird das Kindergeld trotzdem nur fur vier Monate gezahlt.
Voraussetzungen sind jedoch, dass der Dienst angetreten wird oder die Berufsausbildung tatsachlich begonnen wird.
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