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  #208  
Старый 11.09.2009, 16:22
Лида Катастрофа
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Die Konsequenzen sind:
-Mieter mussen beim Auszug aus der Wohnung nicht renovieren bzw. keine anteiligen Renovierungskosten zahlen;
-Werin Unkenntnis der Rechtslage renoviert, kann vom Vermieter noch nachJahren die Kosten erstattet verlangen, so dass Ruckerstattungsanspruchemoglich sind, die zum Teil mehrere tausend Euro betragen konnen;
- Vermieterdurfen weder Vertragsanderungen noch Mietzuschlage oder -Erhohungenverlangen, wenn die von ihnen in den Mietvertragen vorgegebenenSchonheitsreparaturen unwirksam sind.
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