Тема: Vertrag Notar
Показать сообщение отдельно
  #5  
Старый 06.04.2010, 06:59
Аватар для gainst
gainst gainst вне форума
 
Регистрация: 20.06.2008
Сообщений: 19,193
По умолчанию

normalerweise ist der Notar per Gesetz dazu verpflichtet unparteiisch zu sein. Wenn sie und der Verkaufer des Hauses zum Unterzeichnungstermin anwesend sind, wird ihnen derGANZE Kaufvertrag vorgelesen und sie haben dann die Moglichkeit immer wieder zu unterbrechen und um Aufklarung zu bitten. Sollte ihnen irgendetwas "spanisch" vorkommen oder wenn sie denken nicht genung vom Notar aufgeklart worden zu sein, so haben sie die Moglichkeit vom Kauf zuruckzutreten oder um einen weiteren Unterzeichnungstermin zu bitten. So konnen sie zwischenzeitlich den Kaufvertrag prufen zu lassen.
Und das was sie vom Notar kriegen ist kein Vorvertrag, sondern der Vertragsentwurf zum durchlesen.
__________________
Снова светит солнце, снова светится душа, и пасмурно не будет больше никогда!!!
Ответить с цитированием