Wann benotigt man einen Ehevertrag?Einen Ehevertrag braucht man, wenn eine Abweichung zum obigen Gesetz geregelt werden soll. Dies ist zum Beispiel bei selbstandigen oder sehr vermogenden Personen der Fall. Die Zugewinngemeinschaft ist der gesetzliche Guterstand. Es gibt aber auch die Gutertrennung oder die Gutergemeinschaft
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