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Старый 08.10.2011, 04:19
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Auswanderung der DeutschenTeil II 1820 - 1917
3 "Deutsche Frage" und Losungswege
3.5 Ausbruch des Ersten Weltkrieges
3.5.4 Liquidationsgesetze
Mit dem Ausbruch des Ersten Weltkrieges veranderte sich die Situation fur die Russlanddeutschen schlagartig. Die russische Regierung verabschiedete 1915 zwei Gesetze, die bereits von den Zeitgenossen als "Liquidationsgesetze" bezeichnet wurden, denn beide zielten auf die Lebensgrundlage der deutschen Siedler, den Landbesitz.
Am 2. Februar 1915 wurde das 1. Liquidationsgesetz auf dem Weg einer nur vom Zaren bestatigten Notverordnung an der Duma vorbei in Kraft gesetzt.
Das Gesetz bestimmte,dass alle Personen deutscher, osterreichischer und ungarischer Nationalitat, die nach dem 1. Januar 1880 russische Staatsburger geworden waren, in einer Zone von 150 Werst entlang der Grenze zu Deutschland und Osterreich-Ungarn sowie in einer Zone von 100 Werst entlang der Kuste von Ostsee, Schwarzem und Asowschem Meer ihren Grundbesitz innerhalb von zehn (150 Werst-Zone) bzw. sechzehn Monaten (100 Werst-Zone) zu verkaufen hatten.dass Personen, die zur orthodoxen Kirche ubertraten, von dieser Regelung ausgenommen blieben. Dies betraf auch Kolonisten, die selbst oder deren Sohne als Offiziere oder als Freiwillige an der Front dienten.Das den Kolonisten bei der Ansiedlung uberlassene Land blieb von dieser Regelung zunachst ausgeschlossen.Alle Miet- und Pachtverhaltnisse mussten innerhalb eines Jahres aufgelost werden. Am 13. Dezember 1915 trat das 2. Liquidationsgesetz in Kraft. Die Bestimmungen des 1. Liquidationsgesetzes wurden auf alle Grenzgouvernements ausgedehnt. Die betroffenen Bauern hatten das Land an die Bauernbodenbank zu verkaufen, die es dann an russische Bauern weiter verkaufen sollte, vor allem an solche, die sich im Krieg ausgezeichnet hatten. Auch das den Kolonisten bei der Ansiedlung ubergebene Land wurde in die Liquidation einbezogen.Infolge der Zwangsverkaufe fielen die Bodenpreise auf einen Bruchteil des Vorkriegswertes, so dass faktisch von einer Enteignung gesprochen werden kann.
Aus den westlichen Gebieten Russlands wurden ca. 110.000 Deutsche nach Sibirien und dem Sudosten des Russischen Reiches deportiert. Im Gouvernement Wolhynien war die Deportation link der landlichen deutschen Bevolkerung bis zum 20. Juli 1915 abgeschlossen.
Da negative wirtschaftliche Folgen zu befurchten waren, wurde eine Aussetzung der Liquidationsgesetze link in Sudrussland verfugt.
Im August 1916 und Anfang 1917 erfolgte eine Ausdehnung des Geltungsbereich der Liquidationsgesetze auf fast ganz Russland. So wurden fur die Wolgadeutschen am 16. Februar 1917 Enteignung und Zwangsverkauf beschlossen. Eine Umsetzung der Gesetze in vollem Umfang verhinderte die Februarrevolution. Die Provisorische Regierung setzte sie am 11. Marz 1917 vorlaufig au?er Kraft.
Bis zu diesem Zeitpunkt waren sie in Wolhynien jedoch weitgehend realisiert. Fur das Schwarzmeergebiet liegen folgende Zahlen vor:
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